Der Elternbeirat bringt Eltern und Schule zusammen. Er ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler einer Schule. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt. Er befasst sich zum Beispiel mit Problemen, die von Eltern an ihn herangetragen werden und wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von Bedeutung sind, beratend mit.
„(3) Die Eltern der Schüler einer Klasse wählen aus ihrer Mitte einen Klassenelternvertreter und dessen Stellvertreter. Die Klassenelternvertreter und ihre Stellvertreter bilden den Elternbeirat der Schule.“ (Schulgesetz §57)
Die Aufgaben und Pflichten des Elternbeirates sind ebenfalls im Schulgesetz §57 erläutert.
Die Namen und Kontaktdaten der in der Klasse Ihres Kindes gewählten Elternvertreter können Sie im Bedarfsfall bei der jeweiligen Klassenlehrerin erfragen oder bei Frau Suna im Sekretariat erhalten.
Elternbeirat
Der Elternbeirat der Grundschule Kochendorf
Elternbeirat - kurz erklärt
Der Elternbeirat bringt Eltern und Schule zusammen. Er ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler einer Schule. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt. Er befasst sich zum Beispiel mit Problemen, die von Eltern an ihn herangetragen werden und wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von Bedeutung sind, beratend mit.
„(3) Die Eltern der Schüler einer Klasse wählen aus ihrer Mitte einen Klassenelternvertreter und dessen Stellvertreter. Die Klassenelternvertreter und ihre Stellvertreter bilden den Elternbeirat der Schule.“ (Schulgesetz §57)
Die Aufgaben und Pflichten des Elternbeirates sind ebenfalls im Schulgesetz §57 erläutert.
Die Namen und Kontaktdaten der in der Klasse Ihres Kindes gewählten Elternvertreter können Sie im Bedarfsfall bei der jeweiligen Klassenlehrerin erfragen oder bei Frau Suna im Sekretariat erhalten.